WEG-Reform für Experten, nicht für Eigentümer
Gut gemeint, Thema verfehlt - so beurteilt der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes von 2007. Zwar habe die Reform wichtige Fortschritte gebracht, sei jedoch grundlegende Strukturprobleme nicht angegangen.
Laut wohnen im eigentum berücksichtigt die WEG-Reform beispielsweise die im Laufe der letzten Jahrzehnte veränderten Willensbildungsprozesse in WEGs nicht ausreichend. In großen Anlagen mit 50, 100 oder mehr Einheiten kann der einzelne Eigentümer seiner Stimme bei nur einer Eigentümerversammlung jährlich kaum Geltung verschaffen. Die Alternative, ein Verwaltungsbeirat, habe jedoch praktisch keine Befugnisse. Der Verein bemängelt außerdem, dass es für den Beruf des Verwalters keine Regulierungen gibt, was zu Risiken für die Eigentümer führt.
Um die Position der Eigentümer zu stärken, fordert wohnen im grund deshalb die Stärkung der Position des Verwaltungsbeirats. So solle dieser ab einer WEG mit zehn Wohnungen Pflicht, und in kleineren WEGs die Wahl eines Rechnungsprüfers verbindlich werden. Weitere Instrumente wie die Wiederwahl alle zwei Jahre, das Recht auf geheime Wahl, Mindestzahl von drei Mitgliedern, Recht auf Auslagenerstattung sowie mehr Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und/oder Zustimmungsrechte sollen die Position des Verwaltungsbeirates und damit der einzelnen Eigentümer zusätzlich bekräftigen.
Quelle: wohnen im Eigentum. die wohneigentümer e.V.