12.02.13 – Alter: 6 Jahre

Versicherungspflicht bei Sanierung


Mit dem nahenden Frühling werden wieder zahlreiche private Bauprojekte angeschoben, um die günstigen Witterungsbedingungen der warmen Monate im Jahr zu nutzen. Neben allen bau- und finanztechnischen Fragen ist hierbei ebenfalls die Verkehrssicherungspflichten zu bedenken. Darauf weißt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

Ob die Fassaden gedämmt, Fenster getauscht, Dächer neu gedeckt oder mit Solarmodulen bestückt werden, Hausbesitzer und Bauherren müssen auf Sicherheit achten und sind verpflichtet, die Sicherungsmaßnahmen zu überwachen und zu koordinieren. Das gilt auch, wenn sie einen Architekten oder Bauunternehmer mit der Verkehrssicherung beauftragt haben.

Letzten Endes ist immer der Bauherr verantwortlich. Er muss Nachbarn und Passanten vor Gefahren schützen, die von seiner Baustelle ausgehen können.

Quelle: ARGE Baurecht