Mietrechtsreform
Ab dem 1. April 2013 tritt das neue Mietrecht in Kraft. Dies hat der Bundesrat in einer aktuellen Sitzung beschlossen. Während Kritiker die Novelle bis zuletzt verhindern wollten, sehen Befürworter wie die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund den Beschluss als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
„Nach dem heutigen Votum des Bundesrates können die notwendigen Mietrechtsänderungen nun endlich bald in Kraft treten. Damit hat sich doch noch die wohnungspolitische Vernunft durchgesetzt“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann. Die von SPD und Bündnis90/Die Grünen regierten Länder wollten über den Bundesrat erreichen, dass sich die jährliche Miete nach Modernisierungen nicht mehr um elf, sondern nur noch um neun Prozent der Modernisierungskosten erhöhen darf. Zudem wollten sie die Mietpreissteigerungen im Zuge von Neuvermietungen auf zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen.
Schließlich hatten sie vorgeschlagen, den neuen dreimonatigen Ausschluss der Mietminderung bei energetischen Modernisierungen aus dem Mietrechtsänderungsgesetz wieder zu streichen. Laut Haus & Grund wären dies Instrumente gewesen, die Investitionen in den Wohnungsmarkt, insbesondere auch in die energetische Modernisierung der Wohngebäude, verhindert hätten.
Quelle: Haus & Grund Deutschland