26.03.13 – Alter: 6 Jahre

Mietrechtsreform ab Mai 2013



Nach langem Ringen der Bundestags-Parteien gilt ab dem 1. Mai 2013 die neue Mietrechtsrefom. Das Änderungsgesetz regelt, inwiefern Mieter bei einer energetischen Sanierung die Miete mindern dürfen. Während Eigentümerschutz- Gemeinschaft Haus & Grund die Reform begrüßt, kritisiert der Deutsche Mieterbund die neuen Regelungen.

Im Wesentlichen gilt, dass Mieter bei Sanierungsmaßnahmen innerhalb der ersten drei Monate kein Recht auf Mietminderung haben, wenn die Maßnahme für das spätere Mietverhältnis eine Kostenersparnis mit sich bringt. Vermieter sollen darüber hinaus verbesserte Möglichkeiten erhalten, gegen säumige Mieter vorzugehen. So kann ein Mietvertrag in Zukunft fristlos gekündigt werden, wenn eine Mietkaution nicht gezahlt wird.
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