01.11.11 – Alter: 7 Jahre
Legionellenprüfung
Geänderte Fassung der Trinkwasserverordnung
Die seit 1.11.2011 wirksame geänderte Fassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet die Eigentümer und Betreiber größerer Warmwasserbereitungsanlagen und damit auch die Wohnungswirtschaft, einmal jährlich das Trinkwasser Ihrer Immobilien auf Legionellen zu überprüfen. Diese Pflicht gilt für nahezu alle zentralen Wasserversorgungen, der rund zwei Millionen Mehrfamilienhäuser.