Klimaanlagen im Wohnungseigentum: Was Eigentümer beachten müssen
Insbesondere in den Sommermonaten steigt der Wunsch nach einer Klimaanlage in Wohnungseigentumsanlagen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt grundsätzlich die Möglichkeit zur Installation entsprechender Anlagen.
Dennoch gilt: Eine Klimaanlage darf nicht ohne Weiteres montiert werden. Vor der Installation ist regelmäßig die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich, da durch die Montage häufig Gemeinschaftseigentum betroffen ist, beispielsweise durch Außenaggregate an Fassaden oder bauliche Veränderungen.
Handelt es sich um eine vermietete Wohnung, benötigt der Mieter zusätzlich die Zustimmung des jeweiligen Wohnungseigentümers.
Wir empfehlen daher, geplante Maßnahmen frühzeitig mit der Hausverwaltung und der Gemeinschaft abzustimmen, um spätere Konflikte zu vermeiden.



