27.06.18

Regelungen zur Berufszulassung


Gesetz tritt am 1. August 2018 in Kraft
Immobilienverwalter tragen enorme Verantwortung. Sie verwalten Immobilien und finanzielle Rücklagen von Eigentümern in Millionenhöhe. Zugleich sind sie neben der kaufmännischen Verwaltung auch Ansprechpartner für technische und rechtliche Fragestellungen. Das erfordert jedoch umfassende Qualifikationen und Anforderungen.

Ein Minimum an Fachwissen, Erfahrung und Versicherungsschutz stärkt nicht nur das Vertrauen der Wohnungseigentümer in die Dienstleistung der Wohnungsverwaltung. Zugleich gewährleisten Zugangsregelungen einen umfassenden Verbraucherschutz und dienen der Professionalisierung und Qualitätssteigerung.

Der DDIV als die Standesvertretung hauptberuflicher und professioneller Immobilienverwaltungen hat das Gesetzgebungsverfahren intensiv begleitet und wird sich auch künftig für eine weitere Qualifizierung einsetzen. Das vorliegende Gesetz und seine Verordnung bilden dabei nur einen ersten Schritt auf dem Weg zur verbesserten Qualifizierung unserer Branche ab.

Weiterbildungspflicht: 20 Stunden in drei Jahren

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter wurde am 17. Oktober 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Regelung sieht eine Weiterbildungspflicht im Umfang von 20 Stunden in drei Jahren sowie den verpflichtenden Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vor. Die Vorschriften für Makler und Wohnimmobilienverwalter wurden durch eine Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) spezifiziert, die der Deutsche Bundesrat am 27. April 2018 beschloss. Beide Dokumente stehen hier mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlags zur Verfügung:

» Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

Quelle: ddiv.de