Kabinett beschließt Abbau von Bürokratie
Die Bundesregierung hat am 05.11.2025 im Rahmen des „Bürokratieentlastungsgesetz IV“ weitere konkrete Schritte vorgestellt, um dokumentarische und formale Auflagen in verschiedenen Bereichen zu reduzieren. Dazu gehört unter anderem die Abschaffung der aktuell geltenden Fortbildungspflicht für Immobilienverwaltungen. Bislang war jeder Verwalter verpflichtet, sich binnen drei Jahren mindestens 20 Stunden fortzubilden – ein Mechanismus, der vor allem nach Einführung des neuen Rechtsrahmens 2018 dazu beigetragen hat, die Qualität und den Wissensstand der Branche allgemein zu stabilisieren und zu erhöhen. Diese Vorgabe soll nun wegfallen, um Unternehmen zu entlasten.
Für Fachverbände und viele seriöse Marktteilnehmer ist das ein kritischer Punkt: Die Qualität der Verwaltertätigkeit hängt maßgeblich davon ab, wie aktuell das Rechts- und Praxiswissen der handelnden Personen ist – und das wiederum ändert sich stetig (GEG, WEG-Rspr., Förderrichtlinien, Digitalisierung, ESG etc.).
Unsere Position als GM Hausverwaltung GmbH:
Die verbindliche Fortbildungspflicht hat in den letzten Jahren nachweislich zu einem höheren Wissensstand in der Branche geführt. Mit ihrer Abschaffung wird nun wieder Tür und Tor geöffnet für Verwalter, die kontinuierliche Weiterbildung nicht als notwendig erachten.
Wir hingegen handeln weiter verantwortungsvoll: Als Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland unterliegen wir weiterhin einer Berufsordnung und einer verbindlichen Weiterbildungsverpflichtung – freiwillig, aber konsequent.
Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet das: Unsere Fortbildung ist ab sofort ein echtes Qualitätssiegel.
Wir bleiben fachlich am Puls – nicht, weil wir müssen, sondern weil wir es wollen.



